Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (externer Link)
Wenn Sie im Bereich der Digitalisierung von Einrichtungen im ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt Ihre Vorhaben, die den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft erhöhen.
Gefördert werden technische und prozessuale Modernisierungsmaßnahmen in Modellprojekten, die den ÖGD besonders in Hinblick auf den Infektionsschutz stärken und modernisieren. Der Digitalisierungsgrad wird anhand eines Reifegradmodells zur Digitalisierung des ÖGD gemessen. Im Fokus stehen alle Akteure, die dem ÖGD in Kommunen, Landkreisen oder Ländern zuzuordnen sind. Maßnahmen sind beispielsweise:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen. Grundlage für die Ermittlung des Zuschussbetrags ist eine Fehlbedarfsfinanzierung. Der Fehlbedarf ist von den Antragstellenden zu ermitteln. Der Zuschussbetrag entspricht zu 100 Prozent dem förderfähigen Fehlbedarf.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland
Was wird mit Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland gefördert?+
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