Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen bewältigt und positive Effekte für die biologische Vielfalt und den Klimaschutz erzielt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.
Außerdem können Sie ein Wiederbewaldungsprämie zur Einleitung oder Ergänzung der Wiederbewaldung durch Pflanzung standortgerechter Baumarten erhalten.
Der Zuschuss wird je nach Vorhaben als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung gewährt. Bei der Anteilsfinanzierung beträgt die Höhe des Zuschusses normalerweise 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)
Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) beantragen?+
Was wird mit Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) gefördert?+
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