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Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen bewältigt und positive Effekte für die biologische Vielfalt und den Klimaschutz erzielt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.

Außerdem können Sie ein Wiederbewaldungsprämie zur Einleitung oder Ergänzung der Wiederbewaldung durch Pflanzung standortgerechter Baumarten erhalten.

Der Zuschuss wird je nach Vorhaben als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung gewährt. Bei der Anteilsfinanzierung beträgt die Höhe des Zuschusses normalerweise 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Wer kann Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) beantragen?+
Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in nrw. Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Was wird mit Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) gefördert?+
Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Wie beantrage ich Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)?+
Der Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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