Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Fördervolumen
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Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie für den ÖPNV Busse mit elektrischem Antrieb kaufen und in die nötige Infrastruktur investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt auf Grundlage der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz“ die Einführung von Elektrobussen im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei Errichtung von Lade- und Tankinfrastruktur auf Betriebshöfen beträgt die Höhe des Zuschusses pro Ladepunkt maximal EUR 400,00 pro kW installierter Ladeleistung und maximal EUR 100.000 für den Netzanschluss pro Standort.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen Agentur GmbH.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen
Wer kann Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen beantragen?+
Was wird mit Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen gefördert?+
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