ZuschussAktiv

Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

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Antragstellung

Über dieses Programm

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in hessischen Gemeinden umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) bei Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im kommunalen Straßenbau (KSB).

Im Bereich „Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ erhalten Sie eine Förderung für

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

hessen

Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz

Wer kann Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz beantragen?+
Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in hessen. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Was wird mit Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz gefördert?+
Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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