Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und für eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung in hessischen Gemeinden umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage des Mobilitätsfördergesetzes (MobFöG) bei Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im kommunalen Straßenbau (KSB).
Im Bereich „Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ erhalten Sie eine Förderung für
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz
Wer kann Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz beantragen?+
Was wird mit Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz gefördert?+
Ähnliche Programme
Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen
Thüringer Finanzministerium (TFM)
Individuell
Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Individuell
ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Individuell
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
Passt das zu mir?
Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.
Check starten