Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
PoststelleLSLueneburg@ls.niedersachsen.de
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (externer Link)
Wenn Sie in Niedersachsen ein Frauenhaus betreiben und/oder Beratung für Frauen und Mädchen in Gewaltsituationen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern für misshandelte Frauen und ihre Kinder. Gefördert werden außerdem Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS).
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind
Was wird mit Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind gefördert?+
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