Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
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–
Über dieses Programm
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Wenn Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft Maßnahmen planen, die der Fischerei dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Saarland fördert Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft bei fischereidienlichen Maßnahmen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei besonderem Landesinteresse kann Ihnen eine 100-Prozent-Finanzierung bewilligt werden.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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