ZuschussAktiv

Förderung von Küstenschutzmaßnahmen

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Individuell

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Individuell

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Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH)

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH)

Wenn Ihre Gemeinde oder Ihr Zweckverband Küstenschutzmaßnahmen plant und zum Beispiel Sperrwerke oder Buhnen errichten oder andere Vorhaben umsetzen möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Küstenschutz, um die Küsten, Inseln und Halligen sowie die fließenden oberirdischen Gewässer im Tidegebiet gegen Überflutungen und Landverluste durch Sturmfluten und Meeresangriff unter Berücksichtigung des Klimawandels beziehungsweise eines verstärkt ansteigenden Meeresspiegels zu sichern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen bis zu 95 Prozent.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Förderung von Küstenschutzmaßnahmen

Was wird mit Förderung von Küstenschutzmaßnahmen gefördert?+
Förderung von Küstenschutzmaßnahmen fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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