Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und Erweiterung um die Bestimmungen zum Sonderkontingent „Energetische Stadtsanierung“
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
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Über dieses Programm
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Wenn Sie Projekte für die nachhaltige Modernisierung von Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Konzepte, Pilot- und Modellprojekte, die der Energieeinsparung und dem Klimaschutz im Bereich Wohnen dienen, sowie Konzepte und vorbereitende Untersuchungen, die die Ziele der sozialen Wohnraumförderung unterstützen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt im Programmteil A mindestens EUR 15.000 und im Programmteil B 15 Prozent der Gesamtkosten. Dabei dürfen Sie für die Finanzierung insgesamt einen Anteil von maximal 95 Prozent aus Mitteln des Bundes und des Landes in Anspruch nehmen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und Erweiterung um die Bestimmungen zum Sonderkontingent „Energetische Stadtsanierung“
Was wird mit Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und Erweiterung um die Bestimmungen zum Sonderkontingent „Energetische Stadtsanierung“ gefördert?+
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