Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) (externer Link)
Wenn Sie als Krankenhausträger die Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten planen und dazu eventuell auch bauliche Maßnahmen umsetzen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Träger von Krankenhäusern bei Investitionen zur Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als 3 Jahren sowie bei baulichen Maßnahmen im Rahmen der Beschaffung und Installation. Die Förderung ist unabhängig von der Pauschalförderung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz.
Die Höhe der Förderung ergibt sich durch den Algorithmus zur Ermittlung der pauschalen Fördermittel gemäß § 1 der Verordnung über die Pauschalförderung der Krankenhäuser. Die Höhe der Zuwendung ist auf diesen Betrag begrenzt (Höchstbetrag).
Sie dürfen maximal 10 Prozent der Zuwendung für bauliche Maßnahmen verwenden.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern
Wer kann Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern beantragen?+
Was wird mit Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern gefördert?+
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