Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Wenn Sie Maßnahmen für die Entwicklung ländlicher Gemeinden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), wenn Sie integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte (IGEK) in ländlichen Gemeinden erstellen.
Sie erhalten die Förderung für die Erarbeitung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten mit mindestens diesen Elementen:
Außerdem erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie ein bereits gefördertes integriertes Gemeindeentwicklungskonzept fortschreiben.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK)
Was wird mit Förderung von integrierten Gemeindeentwicklungskonzepten (Richtlinien Integrierte Gemeindeentwicklungskonzepte – RL IGEK) gefördert?+
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