ZuschussAktivBundesweit

Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (externer Link)

Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Der Bund gewährt auf Antrag über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht rückzahlbare Zuschüsse für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Zuschüsse müssen über ein elektronisches Formular beantragt werden. Das BAFA stellt das elektronische Formular auf seiner Webseite zur Verfügung (siehe weiterführende Links).

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern

Wer kann Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern beantragen?+
Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Was wird mit Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern gefördert?+
Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz, Investitionen. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Wie beantrage ich Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern?+
Der Antrag auf Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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