Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten
Film- und Medienstiftung NRW
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Qualität pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und interaktiver Inhalte gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Konzept- und Prototypentwicklung sowie bei der Produktion von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten.
Sie erhalten die Förderung für Konzept- und Prototypentwicklung als Zuschuss und für Produktionsvorhaben als zinsloses Darlehen.
Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent erbringen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens und fristgerecht zu den jeweiligen Terminen per E-Mail und postalisch an die Film- und Medienstiftung NRW.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Person mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten
Wer kann Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten beantragen?+
Was wird mit Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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