Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Ministerium für Bildung und Kultur (MBK)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie die Errichtung oder den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Saarland unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und mit Landesmitteln bei der Durchführung von Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung der Berufsbildungszentren.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme jeweils zum 15.8. eines Jahres an das Ministerium für Bildung und Kultur.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften als Träger von öffentlichen Berufsbildungszentren im Sinne des Schulordnungsgesetzes, die im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als strukturschwache Regionen eingestuft sind.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Was wird mit Förderung von Berufsbildungszentren im Saarland im Sinne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert?+
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