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Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

–

Über dieses Programm

Referat Ambulante und sektorenübergreifende Versorgung, GKV und Krebsregister

Ministerium für Justiz und Gesundheit (externer Link)

Richtlinie zur Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds vom: 12.01.2026 Ministerium für Justiz und Gesundheit

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, barrierefrei)

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds

Wer kann Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds beantragen?+
Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sh. Referat Ambulante und sektorenübergreifende Versorgung, GKV und Krebsregister
Was wird mit Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds gefördert?+
Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds fördert Vorhaben im Bereich software. Referat Ambulante und sektorenübergreifende Versorgung, GKV und Krebsregister

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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