Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Referat Ambulante und sektorenübergreifende Versorgung, GKV und Krebsregister
Ministerium für Justiz und Gesundheit (externer Link)
Richtlinie zur Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds vom: 12.01.2026 Ministerium für Justiz und Gesundheit
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, barrierefrei)
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds
Wer kann Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds beantragen?+
Was wird mit Förderung von ambulanten, stationären und sektorenübergreifenden Angeboten – Versorgungssicherungsfonds gefördert?+
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