Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt)
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Wenn Sie als Chor oder Ensemble im Laienbereich eine regelmäßige Leitung beschäftigen, regelmäßig proben und sich aktiv am Musikleben beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Chor oder Orchester bei der Finanzierung einer regelmäßigen musikalischen Übungsleitung.
Sie erhalten die Förderung für das Honorar von Personen, die Sie mit der musikalischen Leitung beauftragen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 300,00 pro Jahr und Antragstellerin und Antragsteller.
Richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 31.3. an den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt)
Was wird mit Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt) gefördert?+
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