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Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt)

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Wenn Sie als Chor oder Ensemble im Laienbereich eine regelmäßige Leitung beschäftigen, regelmäßig proben und sich aktiv am Musikleben beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Chor oder Orchester bei der Finanzierung einer regelmäßigen musikalischen Übungsleitung.

Sie erhalten die Förderung für das Honorar von Personen, die Sie mit der musikalischen Leitung beauftragen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 300,00 pro Jahr und Antragstellerin und Antragsteller.

Richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich bis zum 31.3. an den Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen_anhaltsachsen

Häufige Fragen zu Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt)

Was wird mit Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt) gefördert?+
Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen und instrumentalen Laienmusik im Land Sachsen-Anhalt (Übungsleiterrichtlinie Sachsen-Anhalt) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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