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Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

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Wenn Sie eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder umstrukturieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Investitionen in eine angemessene Infrastruktur von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS).

Sie erhalten die Förderung für den Umbau, die Erweiterung, die Modernisierung und die Ausstattung von bestehenden überbetrieblichen Bildungsstätten. Die Berufsbildungsstätten müssen der ergänzenden überbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und auch der beruflichen Weiterbildung dienen.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen_anhaltsachsen

Häufige Fragen zu Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Was wird mit Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) gefördert?+
Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung. Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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