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Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

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Wenn Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zusammenarbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als intersektorales Gesundheitsnetzwerk dabei, sich mithilfe von digitalen und telemedizinischen Anwendungen mit anderen intersektoralen Gesundheitsnetzwerken zu vernetzen.

Als intersektorales Gesundheitsnetzwerk sind Sie ein Zusammenschluss aus verschiedenen ambulanten und/oder stationären Gesundheitssektoren (Gesundheitsbereichen), die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch V, XI oder XII erbringen. Gesundheitssektoren sind unter anderem ambulante Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, ambulante oder stationäre Pflegedienste, (Reha-)Kliniken, Rettungsdienste, Logopädinnen und Logopäden.

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Häufige Fragen zu Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke

Was wird mit Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke gefördert?+
Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke fördert Vorhaben im Bereich Digitalisierung, software. Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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