Förderung sozialer Beratungsstellen
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (externer Link)
Wenn Sie eine soziale Beratungsstelle betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren laufenden Personalkosten erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit sozialer Beratungsstellen.
Sie erhalten eine Förderung für Ihre Personalkosten, wenn Sie eine integrierte Erziehungs- und Familienberatung oder eine Suchtberatung anbieten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer Fachpersonalkosten beziehungsweise für Ihre Fachkräfte in den Suchtberatungsstellen bis zu 32 Prozent Ihrer Fachpersonalkosten.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung sozialer Beratungsstellen
Was wird mit Förderung sozialer Beratungsstellen gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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