ZuschussAktiv

Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

zuständige Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz

Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt oder Winzerin und Winzer am EULLa-Programmbestandteil „Vertragsnaturschutz“ teilnehmen und zusätzliche nicht produktive Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei nicht produktiven Investitionen, wenn Sie bereits im Bereich „Vertragsnaturschutz“ des EULLa-Programms (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) gefördert werden. Die Investitionen dürfen nicht zu einer erheblichen Steigerung des Wertes Ihres Betriebs oder seiner Rentabilität führen.

Sie erhalten die Förderung für die Anlage oder Pflanzung von

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an die für Sie zuständige Kreisverwaltung.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

rlp

Häufige Fragen zu Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz

Wer kann Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz beantragen?+
Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in rlp. Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt oder Winzerin und Winzer am EULLa-Programmbestandteil „Vertragsnaturschutz“ teilneh…
Was wird mit Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz gefördert?+
Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt oder Winzerin und Winzer am EULLa-Programmbestandteil „Vertragsnaturschutz“ teilnehmen und zusätzliche nicht produktive Investitionen planen, können Sie unter bestimmten…
Wie beantrage ich Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz?+
Der Antrag auf Förderung nicht produktiver Investitionen im Vertragsnaturschutz wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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