Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
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–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen (Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR) vom: 07.11.2024 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Az. 37d-U3014-2024/2-22
Der Antrag für eine Förderung im Folgejahr ist immer bis zum 1. Oktober zu stellen, also für 2026 bis 01.10.2025.
Wer ist förderberechtigt?
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Häufige Fragen zu Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen
Was wird mit Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen gefördert?+
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