Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Wenn Sie Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von Natura-2000-Gebieten bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, EU- und Landesmitteln, wenn Sie dauerhaft landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten oder in einem anderen spezifischen Gebiet nutzen und Ihnen dadurch im Vergleich mit Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen.
Sie bekommen auch eine Ausgleichszahlung, wenn Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen verzichten, die in Natura-2000-Gebieten liegen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage)
Wer kann Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?+
Was wird mit Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten und spezifischen Gebieten (Ausgleichszulage) gefördert?+
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