Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Standort Nord Abteilung 2 – Landwirtschaft
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (externer Link)
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt in benachteiligten Gebieten Einkommensverluste erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleich erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Ihnen Zuwendungen, wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten bewirtschaften und Ihnen dadurch Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, die Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten nicht entstehen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Wer kann Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) beantragen?+
Was wird mit Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) gefördert?+
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