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Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart

Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart

Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm Stand: 01.07.2022 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Anträge können zu den jeweils genannten Fristen eingereicht werden.

Weblink zu den Fördergrundsätzen (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms

Wer kann Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms beantragen?+
Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms richtet sich an Startup / junges Unternehmen mit Sitz in bw. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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