Förderung im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Wenn Sie als Unternehmen, wirtschaftlich tätiger Verein oder öffentliche Einrichtung Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur nachhaltigen Reduzierung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen
Wer kann Förderung im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen beantragen?+
Was wird mit Förderung im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen gefördert?+
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