Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) (externer Link)
Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 90 Prozent gefördert.
Die Mittel der GRW unterstützen Sie bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen. Sie erhalten die GRW-Förderung in ausgewählten strukturschwachen Regionen, den sogenannten GRW-Fördergebieten (siehe weiterführender Link), in Form von Lohnkosten- und Investitionszuschüssen oder Zinsverbilligungen. Die Fördergebiete sind in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die mit Buchstaben bezeichnet werden. In Deutschland gibt es aktuell C-Fördergebiete und D-Fördergebiete.
Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen (GRW und andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Wer kann Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beantragen?+
Was wird mit Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert?+
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