Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)
Zuständiges Landratsamt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume im Rahmen einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LEADER – Liaison entre actions de développement de l'économie rurale) unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Sachsen fördert Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen.
Die Vorgaben der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmen die Höhe des Zuschusses. Dieser beträgt
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei dem zuständigen Landratsamt. Informationen erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014)
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014)
Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014) beantragen?+
Was wird mit Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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