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Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (externer Link)

Wenn Sie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Ihre Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Sie erhalten die Förderung für folgende investive Maßnahmen:

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sachsen

Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Wer kann Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels beantragen?+
Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sachsen. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Was wird mit Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefördert?+
Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klima – Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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