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Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsprojekte gemeinsam mit Unternehmen planen, können Sie einen Zuschuss für Ihre Kosten erhalten. Dies gilt für die Entwicklung innovativer Produkte und deren Einführung auf dem Markt.

Sie erhalten für Ihr Vorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt Sie dabei, wissenschaftliche Erkenntnisse in marktfähige Innovationen zu überführen. Als Forschungseinrichtung nehmen Sie eine Schlüsselrolle als Kooperationspartner für den Mittelstand ein.

Gefördert werden anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE). Ihr Vorhaben muss auf die Entwicklung neuer Produkte, technischer Dienstleistungen oder besserer Produktionsverfahren abzielen. Ihr Projekt muss ein hohes technologisches Risiko aufweisen. Zudem muss es über den Stand der Technik hinausgehen.

Für Forschungseinrichtungen übernimmt der Bund bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die maximalen Kosten pro Teilprojekt betragen 280.000 EUR. Dabei ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR) begrenzt.

Sie führen das Projekt in einer ausgewogenen Partnerschaft mit mindestens einem antragstellenden Unternehmen durch. Dabei erbringen alle Partner innovative Leistungen. Sie müssen als Forschungseinrichtung mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Zudem dürfen Sie maximal 50 % der Personenmonate aller Partner übernehmen. Ein wesentlicher Vorteil für Sie ist das Recht, Ihre Forschungsergebnisse zu veröffentlichen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Wer kann Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen?+
Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Was wird mit Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gefördert?+
Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wie beantrage ich Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)?+
Der Antrag auf Förderung für Forschungseinrichtungen für FuE-Kooperationsprojekte aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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