Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“
Hessische Staatskanzlei
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Team „STARKES DORF+“ Referat V 5-2 Gleichwertige Lebensverhältnisse
Planen Sie, gemeinsam mit anderen Engagierten Verantwortung für Ihr Dorf zu übernehmen? Sie können für die Gründung einer gemeinwohlorientierten Bürgergenossenschaft einen Zuschuss erhalten.
Bürgergenossenschaften sind eine ideale Form, um Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Dorfläden, Treffpunkte oder Mobilitätsangebote nachhaltig zu betreiben. Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Ihre Initiative gezielt bei den Gründungskosten.
Sie erhalten einen Zuschuss für Ausgaben, die direkt mit dem Gründungsvorgang zusammenhängen.
Ihr Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und darf keine reine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen (keine Dividendenzahlung). Alle Bevölkerungsgruppen müssen vom Gründungszweck profitieren können.
Für die Gründung einer Bürgergenossenschaft können Sie eine gesonderte Förderung von bis zu 7.500 EUR erhalten. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 % erbringen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“
Wer kann Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“ beantragen?+
Was wird mit Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“ gefördert?+
Wie beantrage ich Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“?+
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