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Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“

Hessische Staatskanzlei

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Team „STARKES DORF+“ Referat V 5-2 Gleichwertige Lebensverhältnisse

Planen Sie, gemeinsam mit anderen Engagierten Verantwortung für Ihr Dorf zu übernehmen? Sie können für die Gründung einer gemeinwohlorientierten Bürgergenossenschaft einen Zuschuss erhalten.

Bürgergenossenschaften sind eine ideale Form, um Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Dorfläden, Treffpunkte oder Mobilitätsangebote nachhaltig zu betreiben. Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ unterstützt Ihre Initiative gezielt bei den Gründungskosten.

Sie erhalten einen Zuschuss für Ausgaben, die direkt mit dem Gründungsvorgang zusammenhängen.

Ihr Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und darf keine reine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen (keine Dividendenzahlung). Alle Bevölkerungsgruppen müssen vom Gründungszweck profitieren können.

Für die Gründung einer Bürgergenossenschaft können Sie eine gesonderte Förderung von bis zu 7.500 EUR erhalten. Sie müssen einen Eigenanteil von 10 % erbringen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges UnternehmenKMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

hessen

Häufige Fragen zu Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“

Wer kann Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“ beantragen?+
Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“ richtet sich an Startup / junges Unternehmen, KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in hessen. Team „STARKES DORF+“ Referat V 5-2 Gleichwertige Lebensverhältnisse
Was wird mit Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“ gefördert?+
Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“ fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E, software. Team „STARKES DORF+“ Referat V 5-2 Gleichwertige Lebensverhältnisse
Wie beantrage ich Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“?+
Der Antrag auf Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“ wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Hessische Staatskanzlei.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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