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Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Über dieses Programm

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (externer Link)

Wenn Sie ein deutsch-polnisches oder polnisches Kunst- oder Kulturprojekt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bundesweit

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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