ZuschussAktiv

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Landwirtschaftskammer Niedersachsen (externer Link)

Wenn Sie in Niedersachsen Projekte in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten innerhalb forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ). Dies geschieht teilweise mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Die Höhe Ihres Zuschusses für die Professionalisierung von Zusammenschlüssen beträgt

Ihrer Ausgaben für forstfachlich ausgebildetes Personal mit einer monatlichen Mindeststundenzahl von 40 Stunden je Fachkraft. Für die einmalige Erstellung eines Geschäftsplans erhalten Sie 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von 5 Jahren. Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsenniedersachsen

Häufige Fragen zu Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Was wird mit Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse gefördert?+
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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