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Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) (externer Link)

Förderkriterien: Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und-Carsharing vom: 20.05.2025 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Eine Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2026 möglich.

Weblink zu den Förderkriterien (PDF, nicht barrierefrei)

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing

Wer kann Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing beantragen?+
Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bw. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Was wird mit Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing gefördert?+
Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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