Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) (externer Link)
Förderkriterien: Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und-Carsharing vom: 20.05.2025 Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Eine Antragstellung ist bis spätestens 31.12.2026 möglich.
Weblink zu den Förderkriterien (PDF, nicht barrierefrei)
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing
Wer kann Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing beantragen?+
Was wird mit Förderung E-Taxis, -Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und -Carsharing gefördert?+
Ähnliche Programme
Förderung von E-Government und IT in Thüringer Kommunen
Thüringer Finanzministerium (TFM)
Individuell
Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Individuell
ESF Plus RL 2021–2027 Hochschule und Forschung – B – Nachwuchsforschungsgruppen
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Individuell
Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
Passt das zu mir?
Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.
Check starten