Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr (Richtlinien Sozialticket 2011)
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)
Wenn Sie als Kommune oder Zweckverband Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr einführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Angebot von Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der ermittelten Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr (Richtlinien Sozialticket 2011)
Was wird mit Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr (Richtlinien Sozialticket 2011) gefördert?+
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