Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) vom: 21.05.2024 Bundesministerium für Digitales und Verkehr BAnz AT 28.06.2024 B6
Ausführungsbestimmungen des Eisenbahn-Bundesamtes zur Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af- TP) vom: 10.12.2018 Eisenbahn-Bundesamt Stand: 07.04.2020
Der Förderantrag ist jeweils innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste für die die am zweiten Samstag des Dezembers jeden Jahres beginnende Netzfahrplanperiode zu stellen. Für den förderfähigen Zeitraum der Netzfahrplanperiode 2018 sowie die Netzfahrplanperiode 2019 kann der Förderantrag innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie gestellt werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)
Wer kann Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) beantragen?+
Was wird mit Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP) gefördert?+
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