Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
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Wenn Sie als Gemeinde, Gemeindeverband oder lokale Aktionsgruppe Maßnahmen planen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen und Teil des LEADER-Ansatzes sind, können Sie einen Zuschuss bekommen.
Das Saarland unterstützt Sie als relevanten Akteur der ländlichen Regionen bei Vorhaben zur Umsetzung integrierter lokaler Entwicklungsstrategien (LES) im Rahmen des LEADER-Ansatzes (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Energie, integrierte ländliche Entwicklung).
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe richten Sie Ihren Projektantrag vor Beginn der Maßnahme an die jeweils zuständige lokale Aktionsgruppe. Es gelten besondere Einreichungsfristen. In der 2. Stufe richten Sie Ihren Zuwendungsantrag an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER)
Wer kann Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER) beantragen?+
Was wird mit Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (FRL-LEADER) gefördert?+
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