Förderung des kulturellen Films und anderer kreativer audiovisueller Medien
Thüringer Staatskanzlei
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie in Thüringen Vorhaben im Bereich des kulturellen Films oder im audiovisuellen Bereich durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Thüringen gewährt Zuwendungen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audiovisuellen Bereich.
Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende im Wesentlichen nicht kommerzielle Vorhaben mit deutlichem Bezug zum Freistaat Thüringen:
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Bagatellgrenze liegt bei 500,00 EUR.
Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ein. Je nach Maßnahme gilt als Frist der 15. März für das laufende Jahr oder der 15. Oktober für das kommende Haushaltsjahr. Für einige Bereiche gelten abweichende Fristen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Thüringer Staatskanzlei.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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