Förderung des kommunalen Straßenbaus (VV-LVFGKom/LFAG-StB)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Wenn Sie Maßnahmen im Straßenbau planen, um das kommunale Verkehrsnetz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen des Landesverkehrsfinanzierungsgesetzes – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Vorhaben des kommunalen Straßenbaus.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 50 Prozent und 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an den Landesbetrieb Mobilität.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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