Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
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Wenn Sie Maßnahmen im Jagdwesen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert das Jagdwesen aus der Jagdabgabe.
Die Anträge auf Förderung aus der Jagdabgabe sind bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres (Ausschlussfrist) für das Folgejahr bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe
Was wird mit Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe gefördert?+
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