Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Wenn Sie als Trägereinrichtung junge Erwachsene beim Freiwilligen Sozialen Jahr begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ).
Sie erhalten eine Förderung für die pädagogische Begleitung der FSJ-Teilnehmenden und für die Ausgaben, die bei der Organisation und Durchführung des FSJ anfallen.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR)
Was wird mit Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Bayern (FSJ-Förderrichtlinie – FSJ-FöR) gefördert?+
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