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Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften

Staatskanzlei Saarland

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Staatskanzlei des Saarlandes (externer Link)

Richtlinie der Staatskanzlei zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften vom: 02.05.2024 Chef der Staatskanzlei Amtsblatt des Saarlandes Teil I

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link)

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Gemeinnützige Organisation

Verfügbar in

saarland

Häufige Fragen zu Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften

Wer kann Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften beantragen?+
Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften richtet sich an Gemeinnützige Organisation mit Sitz in saarland. Staatskanzlei des Saarlandes (externer Link)
Was wird mit Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften gefördert?+
Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften fördert Vorhaben im Bereich software. Staatskanzlei des Saarlandes (externer Link)
Wie beantrage ich Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften?+
Der Antrag auf Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Staatskanzlei Saarland.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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