ZuschussAktiv

Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

foerderverfahren.soziales@reg-ob.bayern.de

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der offenen Erziehungshilfe beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von professionellen fachlichen Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeitende, die im Rahmen der offenen Erziehungshilfe bei der Erziehung in der Familie, bei der Kinderbetreuung und bei den Hilfen für Familien in Not- und Krisensituationen tätig sind.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für das angestellte Fachpersonal grundsätzlich bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 1.4. eines jeden Jahres bei der Regierung von Oberbayern. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen, müssen Sie ihn bis zum 31.12. des Vorjahres einreichen.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

Was wird mit Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe gefördert?+
Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement in der offenen Erziehungshilfe beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wie beantrage ich Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe?+
Der Antrag auf Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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