Förderung des Baus von Sportanlagen (VV Sportanlagen-Förderung)
Ministerium des Innern und für Sport
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz
Wenn Sie den Bau oder Umbau einer nachhaltigen Sportanlage in Rheinland-Pfalz planen, die auf die Sportbedürfnisse der Bevölkerung abgestimmt ist und den demografischen Erfordernissen entspricht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsvorhaben zum Bau von Sportanlagen.
Sie bekommen die Förderung für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Sanierungen folgender Anlagen:
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab, bei nicht kommunalen Vorhaben beträgt sie normalerweise 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr Projekt bis zum 1.2. des laufenden Jahres über die Gemeinde bei der Kreisverwaltung oder in der kreisfreien Stadt bei der Stadtverwaltung zur Förderung im folgenden Haushaltsjahr an. Nach Aufnahme in den Jahresförderplan richten Sie im 2. Schritt Ihren Antrag an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD).
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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