ZuschussAktiv

Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen (VwV Kommunale Sportstättenförderung)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Regierungspräsidien Baden-Württemberg (externer Link)

Wenn Sie als kommunaler Träger den Bau oder Maßnahmen für den Erhalt von Sportstätten für Schulen und Sportvereine planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei der Errichtung und Erhaltung kommunaler Sportstätten, die für Sport und Bewegung an Schulen und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden genutzt werden.

Sie erhalten die Förderung für den Bau und die Sanierung von:

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Neubaumaßnahmen normalerweise 30 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben und bei Sanierungsmaßnahmen normalerweise 70 Prozent der pauschalierten zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bw

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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