ZuschussAktiv

Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Geschäftsstelle des Landespräventionsrates

Sächsisches Staatsministerium des Innern – Geschäftsstelle des Landespräventionsrates

Wenn Sie Vorhaben zur Verkehrserziehung und -aufklärung in Sachsen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen fördert Maßnahmen und Projekte zur Hebung der Verkehrssicherheit.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und freie Träger, die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchführen, mit Sitz und Tätigkeitsbereich in Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen

Häufige Fragen zu Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit

Was wird mit Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit gefördert?+
Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung. Wenn Sie Vorhaben zur Verkehrserziehung und -aufklärung in Sachsen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wie beantrage ich Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit?+
Der Antrag auf Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Sächsisches Staatsministerium des Innern.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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