Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Regierungspräsidien Baden-Württemberg (externer Link)
Wenn Sie eine kleine Wasserkraftanlage oder ein Querbauwerk besitzen oder betreiben und Modernisierungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Eigentümerin und Eigentümer oder als Betreiberin und Betreiber einer kleinen Wasserkraftanlage oder eines Querbauwerks, wenn Sie in die technische und ökologische Modernisierung investieren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen mindestens 10.000 EUR und höchstens 200.000 EUR, jedoch maximal 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31. März oder 31. Oktober eines Jahres bei der unteren Wasserbehörde ein und senden ihn zusätzlich an das zuständige Regierungspräsidium.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft
Wer kann Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft beantragen?+
Was wird mit Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft gefördert?+
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