ZuschussAktiv

Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

SG 15 – Integration und Förderung, Ausgleichsamt

poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de

Wenn Sie Maßnahmen zur integrationsspezifischen Beratung und Integrationsbegleitung von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte sowie der Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern dienen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)

Was wird mit Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR) gefördert?+
Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR) fördert Vorhaben im Bereich software. Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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