Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Niederlassungsfoerderung-AGr4@tlvwa.thueringen.de
Wenn Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Praxis barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Ihre Niederlassung als Zahnärztin oder Zahnarzt im ländlichen Raum.
Sie als Zahnärztin oder Zahnarzt und auch als Zahnärztliches Medizinisches Versorgungszentrum erhalten die Förderung für Investitionen im Rahmen einer Neugründung oder Übernahme einer Zahnarztraxis und/oder Zweig- beziehungsweise Zahnarztfilialpraxis und für Vorhaben zum Ausbau der Barrierefreiheit. Auch als Kieferorthopädin oder Kieferorthopäde werden Sie gefördert.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum
Wer kann Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum beantragen?+
Was wird mit Förderung der Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten im ländlichen Raum gefördert?+
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