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Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) (externer Link)

Wenn Sie Ihr Binnenschiff nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen.

Sie erhalten die Förderung für Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt:

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet:

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen

Wer kann Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen beantragen?+
Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Was wird mit Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen gefördert?+
Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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