Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (externer Link)
Wenn Sie als Fischereiunternehmen oder als Fischereigenossenschaft in Schleswig-Holstein Maßnahmen für eine sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltige, innovative und wissensbasierte Fischerei planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Fischerin und Fischer und als Fischereigenossenschaft bei Ihren Investitionen in die Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
Wer kann Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei beantragen?+
Was wird mit Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei gefördert?+
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