ZuschussAktiv

Förderung der Küsten- und Hochseefischerei

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben der Küstenfischerei und der Hochseefischerei.

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Art des Vorhabens zwischen 40 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sachsenniedersachsen

Häufige Fragen zu Förderung der Küsten- und Hochseefischerei

Wer kann Förderung der Küsten- und Hochseefischerei beantragen?+
Förderung der Küsten- und Hochseefischerei richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sachsen, niedersachsen. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Was wird mit Förderung der Küsten- und Hochseefischerei gefördert?+
Förderung der Küsten- und Hochseefischerei fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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